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Physiotherapeut bei Befunderhebung – Bewegung Heilt Innsbruck

Physiotherapie & Krankenkasse in Österreich

ÖGK, BVAEB, SVS, deutsche Krankenversicherung & Zusatzversicherung: wir erklären Dir, wie die Kostenerstattung funktioniert und was Du brauchst.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Physiotherapie?

Ja. Die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) und weitere Sozialversicherungsträger wie die BVAEB und die SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) erstatten physiotherapeutische Leistungen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Auch Versicherte deutscher Krankenversicherungen können Leistungen bei uns in Anspruch nehmen und die Kosten über ihre Kasse abrechnen. Bewegung Heilt ist eine Privatpraxis (Wahlleistungserbringer), das heißt: Du zahlst die Therapie direkt bei uns und reichst die Rechnung danach bei Deiner Kasse zur Rückerstattung ein.

Das klingt aufwändiger, bietet Dir aber klare Vorteile: kurze Wartezeiten, flexible Terminvergabe auch am Wochenende und eine individuell auf Dich abgestimmte Therapie ohne Zeitdruck.

So funktioniert die Kostenerstattung: Schritt für Schritt

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Verordnung holen

Geh zu Deiner Hausärztin, Deinem Facharzt oder einer anderen Ärztin Deines Vertrauens und lass Dir eine Physiotherapie-Verordnung ausstellen.

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Termin bei uns vereinbaren

Ruf uns an oder schreib uns, wir finden schnell einen passenden Termin für Dich. Auch am Wochenende.

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Therapie & Honorarnote

Nach der Behandlung erhältst Du eine detaillierte Honorarnote mit allen notwendigen Angaben für die Einreichung.

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Einreichung bei der Kasse

Du reichst Honorarnote und Verordnung bei Deiner Krankenkasse (ÖGK, BVAEB, SVS etc.) ein, per Post, Online-Portal oder persönlich.

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Rückerstattung

Die Kasse überweist Dir den erstattungsfähigen Betrag direkt auf Dein Konto. Wir helfen Dir bei Fragen zur Einreichung gerne weiter.

ÖGK: was wird erstattet?

Die ÖGK erstattet physiotherapeutische Leistungen auf Basis des offiziellen Kassentarifs. Da dieser Tarif meist unter dem tatsächlichen Preis einer Privatpraxis liegt, verbleibt in der Regel ein Eigenanteil bei Dir. Wie hoch dieser ist, hängt von Deiner konkreten Behandlung ab.

Hast Du eine private Zusatzversicherung, übernimmt diese oft den gesamten Restbetrag, sodass Du am Ende nichts oder nur sehr wenig selbst trägst. Viele unserer Patient*innen kommen genau deshalb zu uns.

BVAEB, SVS & andere Kassen

Auch als BVAEB-Versicherte*r (Bundesbedienstete, Polizei, Bundesheer) oder SVS-Versicherte*r (Selbständige) kannst Du Physiotherapie bei Bewegung Heilt in Anspruch nehmen. Das Prinzip ist dasselbe: Verordnung holen, Therapie machen, Honorarnote einreichen.

Bitte prüfe direkt bei Deiner Kasse, welcher Erstattungssatz für Dich gilt. Wir stellen Dir alle notwendigen Unterlagen aus.

Deutsche Krankenversicherung: Abrechnung möglich

Du bist in Deutschland krankenversichert und wohnst oder arbeitest in der Grenzregion? Kein Problem. Wir rechnen auch mit deutschen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen ab. Die genauen Erstattungsbedingungen variieren je nach Versicherungsträger — wir helfen Dir, die notwendigen Unterlagen korrekt zusammenzustellen, damit Du Dein Geld zurückbekommst.

Sprich uns einfach direkt an, wir klären gemeinsam mit Dir, welche Unterlagen Deine Versicherung benötigt.

Private Zusatzversicherung: volle Kostenübernahme möglich

Viele private Zusatzversicherungen (Uniqa, Wiener Städtische, Allianz, Generali u. a.) übernehmen physiotherapeutische Leistungen zu 80 bis 100 Prozent. Voraussetzung ist meist eine ärztliche Verordnung. Wir stellen Dir eine vollständige Honorarnote aus, die Du direkt bei Deiner Versicherung einreichst.

Du weißt nicht, was Deine Zusatzversicherung abdeckt? Ruf einfach bei Deiner Versicherung an und frage nach „physiotherapeutischen Wahlleistungen", oder komm direkt zu uns, wir helfen Dir beim Einordnen.

Physiotherapie ohne Verordnung: als Selbstzahler

Du brauchst keine Überweisung, um zu uns zu kommen. Als Selbstzahler kannst Du jederzeit einen Termin vereinbaren, ganz ohne bürokratischen Aufwand. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Du schnell Hilfe brauchst oder keine Kassenerstattung benötigst.

Häufige Fragen zur Krankenkasse

Brauche ich eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie mit ÖGK-Erstattung?
Ja. Damit die ÖGK Kosten rückerstattet, brauchst Du eine ärztliche Verordnung (Überweisung) von einem Allgemeinmediziner oder Facharzt. Ohne Verordnung kannst Du Physiotherapie jederzeit als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Eine Erstattung durch die Kasse ist dann aber nicht möglich.
Wie viel erstattet die ÖGK für Physiotherapie?
Die ÖGK erstattet einen Teil der Kosten auf Basis des offiziellen Kassentarifs. Da Bewegung Heilt eine Privatpraxis (Wahlleistungserbringer) ist und nicht direkt mit der ÖGK abrechnet, zahlst Du zunächst selbst und reichst die Honorarnote anschließend bei Deiner Kasse ein. Die Erstattungsquote liegt typischerweise bei ca. 80 % des Kassentarifs. Der tatsächliche Therapiebetrag kann davon abweichen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Kassenpraxis und einer Privatpraxis?
Eine Kassenpraxis rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Du zahlst dort meist nichts oder nur eine geringe Selbstbeteiligung. Eine Privatpraxis wie Bewegung Heilt ist ein Wahlleistungserbringer: Du zahlst die Therapie selbst und beantragst danach die Erstattung bei Deiner Kasse. Der Vorteil: mehr Terminflexibilität, kein Wartezimmer, individuellere Betreuung.
Wie funktioniert die Kostenerstattung Schritt für Schritt?
1. Hole Dir eine ärztliche Verordnung bei Deinem Arzt. 2. Vereinbare einen Termin bei Bewegung Heilt. 3. Nach der Behandlung erhältst Du eine Honorarnote. 4. Diese reichst Du gemeinsam mit der Verordnung bei Deiner Krankenkasse (ÖGK, BVAEB etc.) ein. 5. Die Kasse überweist Dir den erstattungsfähigen Betrag direkt auf Dein Konto. Wir helfen Dir gerne dabei, die Unterlagen korrekt zusammenzustellen.
Können auch BVAEB-Versicherte bei Bewegung Heilt behandelt werden?
Ja, selbstverständlich. Auch als BVAEB-Versicherte*r (z. B. Bundesbedienstete, Polizei, Bundesheer) kannst Du Physiotherapie bei uns in Anspruch nehmen. Die Erstattungslogik ist dieselbe wie bei der ÖGK: Verordnung holen, Therapie in Anspruch nehmen, Honorarnote einreichen.
Übernimmt meine private Zusatzversicherung die vollen Kosten?
Das hängt von Deinem Versicherungstarif ab. Viele private Zusatzversicherungen (z. B. Uniqa, Wiener Städtische, Allianz, Generali) übernehmen physiotherapeutische Leistungen zu 80–100 %. Voraussetzung ist meist eine ärztliche Verordnung. Wir stellen Dir eine detaillierte Honorarnote aus, die Du direkt bei Deiner Versicherung einreichst.
Kann ich Physiotherapie auch ohne Verordnung machen?
Ja. Als Selbstzahler kannst Du jederzeit und ohne Verordnung einen Termin bei uns vereinbaren. Das bietet Dir maximale Flexibilität und ermöglicht schnellere Terminvergabe. Eine Erstattung durch ÖGK oder BVAEB ist ohne Verordnung allerdings nicht möglich. Manche Zusatzversicherungen erstatten auch ohne Kassenverordnung, das bitte direkt mit Deiner Versicherung klären.
Wie viele Einheiten werden von der Krankenkasse erstattet?
Das hängt vom Inhalt der ärztlichen Verordnung ab. Üblicherweise umfasst eine Verordnung 6 bis 10 Therapieeinheiten. Wenn weitere Einheiten notwendig sind, kann Dein Arzt eine neue Verordnung ausstellen. Wir empfehlen Dir, dies rechtzeitig mit Deiner Ärztin oder Deinem Arzt zu besprechen.

Physiotherapie in Innsbruck: Praxis Bewegung Heilt

Adresse & Kontakt

Bewegung Heilt – Praxis für Physiotherapie & Osteopathie

Mitterweg 16

6020 Innsbruck

Österreich

Öffnungszeiten

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Alexander Müller

Alexander Müller

Gründer · Physiotherapeut

Wir lösen die Ursache, nicht das Symptom.

Medizinische Analyse, sofortige Veränderung, nachhaltiges System. Seit 2012 in Innsbruck.

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Beim Ersttermin analysieren wir gemeinsam die Ursache, und Du gehst mit einem klaren Plan nach Hause.

– Alexander Müller